Für landwirtschaftliche Betriebe

E-Rechnung in der Landwirtschaft: Pflicht ab 2027

Wer im Jahr 2026 mehr als 800.000 Euro Umsatz gemacht hat, muss ab dem 1. Januar 2027 elektronisch abrechnen — auch gegenüber Molkerei, Genossenschaft und Landhandel. Eine PDF per E-Mail genügt dann nicht mehr.

Landwirt auf dem Schlepper — Rechnungen laufen heute vom Feld aus

Warum das gerade Höfe trifft

Die Umsatzgrenze von 800.000 Euro klingt nach einem großen Betrieb — in der Landwirtschaft ist sie schneller erreicht, als viele denken. Wer Milch an eine Molkerei liefert, Getreide über den Landhandel verkauft oder Lohnarbeiten übernimmt, kommt mit wenigen großen Abnehmern auf beachtliche Jahresumsätze, ohne sich als „großes Unternehmen" zu empfinden.

Dazu kommt: In kaum einer Branche werden Rechnungen so oft noch aus einer Vorlage in Word oder Excel geschrieben. Genau diese Betriebe stehen 2027 vor der Frage, wie aus ihrem gewohnten Blatt Papier eine Datei wird, die der Abnehmer einlesen kann.

Die Fristen

seit 1. Januar 2025

Jeder Betrieb muss E-Rechnungen empfangen können. Ein E-Mail-Postfach genügt — hierfür ist nichts zu kaufen.

bis 31. Dezember 2026

Beim Versenden bleiben Papier und PDF zulässig, solange der Empfänger einverstanden ist.

ab 1. Januar 2027

Betriebe mit mehr als 800.000 € Umsatz im Jahr 2026 müssen E-Rechnungen ausstellen.

ab 1. Januar 2028

Die Pflicht gilt für alle übrigen Betriebe, ohne Umsatzgrenze.

Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG

Viele Betriebe rechnen nach Durchschnittssätzen ab. An der Pflicht ändert das nichts: Wer an ein anderes Unternehmen fakturiert, muss ab dem für ihn geltenden Stichtag elektronisch abrechnen — der Steuersatz auf der Rechnung ist davon unabhängig.

Für die Umwandlung ist das unerheblich: Der Satz, der auf deinem Beleg ausgewiesen ist, wird übernommen und in der Steueraufschlüsselung der E-Rechnung ausgewiesen. Ob 19, 7 oder ein Durchschnittssatz — gerechnet wird mit dem, was dasteht.

Welcher Durchschnittssatz für dein Wirtschaftsjahr gilt, ändert sich gelegentlich durch den Gesetzgeber. Das steht auf deiner Rechnung und gehört mit deiner Steuerberatung geklärt — diese Seite ersetzt keine Steuerberatung.

Was du konkret tun kannst

  1. Prüfen, ob dein Vorjahresumsatz 2026 über 800.000 € lag. Wenn ja, gilt für dich der 1. Januar 2027.
  2. Deine Rechnungsvorlage ergänzen: Kundennummer des Abnehmers, Ansprechpartner mit Telefon und E-Mail, Steuernummer oder USt-ID. Diese Angaben sind in der E-Rechnung Pflicht.
  3. Beim Abnehmer nachfragen, welches Format er möchte — Molkereien und Genossenschaften nennen das meist auf Anfrage.
  4. Eine deiner bestehenden Rechnungen testweise umwandeln und dem Abnehmer schicken.

Für den letzten Schritt brauchst du nichts zu installieren: lade deine PDF-Rechnung hoch und lade sie als XRechnung oder ZUGFeRD wieder herunter. Die erste Umwandlung ist kostenlos und braucht kein Konto.

Häufige Fragen aus der Landwirtschaft

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für landwirtschaftliche Betriebe?

Ja. Die Pflicht knüpft an den Umsatz an, nicht an die Branche. Empfangen können muss jeder inländische Betrieb E-Rechnungen bereits seit dem 1. Januar 2025. Beim Versenden gilt ab dem 1. Januar 2027 die Pflicht für Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Umsatz im Vorjahr 2026, ab dem 1. Januar 2028 für alle übrigen.

Was gilt bei Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG?

Auch pauschalierende Betriebe stellen Rechnungen an andere Unternehmen aus — an Molkerei, Genossenschaft, Landhandel oder Lohnunternehmer. Für diese Rechnungen gilt die Pflicht genauso. Der Durchschnittssatz wird dabei wie jeder andere Steuersatz in der Rechnung ausgewiesen; die Umwandlung übernimmt den Satz, der auf deinem Beleg steht.

Reicht eine PDF-Rechnung per E-Mail nicht aus?

Nein. Eine PDF ist ein Bild, das ein Mensch lesen kann, aber kein Programm auswerten. Als E-Rechnung gelten nur strukturierte Formate nach EN 16931 — XRechnung als reine XML-Datei oder ZUGFeRD als PDF mit eingebetteten Daten. Ein eingescannter Lieferschein zählt ausdrücklich nicht.

Ich schreibe meine Rechnungen in Word. Was muss ich tun?

Entweder ein Programm nutzen, das die Formate beherrscht, oder die fertige PDF umwandeln. Für den zweiten Weg gibt es diesen Dienst: PDF hochladen, XRechnung oder ZUGFeRD herunterladen. Die erste Umwandlung ist kostenlos und ohne Anmeldung.

Was ist mit Gutschriften von der Molkerei?

Rechnet dein Abnehmer im Gutschriftverfahren ab, stellt er das Dokument aus — dann liegt die Pflicht bei ihm. Empfangen und aufbewahren musst du die Gutschrift trotzdem in der Form, in der sie kommt.

Aus deiner PDF wird eine E-Rechnung

Hochladen, Format wählen, herunterladen. Geprüft gegen den KoSIT-Validator, das offizielle Prüfwerkzeug für XRechnung. Die erste Umwandlung ist kostenlos.

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