E-Rechnungspflicht in Deutschland

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes deutsche Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für das Versenden gelten Übergangsfristen — die erste läuft am 31. Dezember 2026 ab.

Die Fristen im Überblick

seit 27. November 2020

Rechnungen an Bundesbehörden

E-Rechnung verpflichtend, in der Regel als XRechnung. Für Landesbehörden gelten eigene Regelungen, die sich je nach Bundesland unterscheiden.

seit 1. Januar 2025

alle deutschen Unternehmen

Pflicht, E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen zu können. Ein E-Mail-Postfach genügt dafür — eine besondere Software ist nicht vorgeschrieben.

bis 31. Dezember 2026

alle Unternehmen

Übergangsfrist beim Versenden: Papier und PDF bleiben zulässig, wenn der Empfänger damit einverstanden ist.

ab 1. Januar 2027

Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz

Rechnungen an andere Unternehmen müssen als E-Rechnung ausgestellt werden.

ab 1. Januar 2028

alle übrigen Unternehmen

Die Pflicht gilt ohne Umsatzgrenze für alle inländischen B2B-Rechnungen.

Was zählt als E-Rechnung?

Nicht jede digitale Rechnung ist eine E-Rechnung. Eine als PDF verschickte oder eingescannte Rechnung gilt ausdrücklich nicht als solche — sie ist ein Bild, das ein Mensch lesen kann, aber kein Programm auswerten.

Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931. In Deutschland sind zwei Ausprägungen üblich:

  • XRechnung — eine reine XML-Datei. Der Standard für Rechnungen an Behörden.
  • ZUGFeRD ab Version 2.0.1 — eine PDF-Datei mit eingebettetem XML. Für Menschen lesbar wie eine gewöhnliche Rechnung, für Programme auswertbar wie ein Datensatz. Im Verkehr zwischen Unternehmen die verbreitetere Wahl.

Beide Formate erfüllen dieselbe Norm. Welches man verwendet, richtet sich danach, was der Empfänger verlangt.

Ausnahmen

Von der Pflicht ausgenommen sind unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise sowie bestimmte steuerfreie Umsätze. Auch Rechnungen an Privatpersonen sind nicht betroffen: Die Pflicht gilt für Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen.

Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen selbst keine E-Rechnungen ausstellen — empfangen können müssen sie sie trotzdem.

Was das praktisch bedeutet

Wer heute Rechnungen aus Word oder einem älteren Programm als PDF verschickt, braucht bis zum Ende der Übergangsfrist einen Weg, daraus eine E-Rechnung zu machen — entweder ein Rechnungsprogramm, das die Formate beherrscht, oder eine Umwandlung des vorhandenen PDF.

Beim Empfangen ist der Aufwand geringer, als viele erwarten: Eine E-Rechnung kommt per E-Mail. Wer sie lesen will, öffnet ein ZUGFeRD-PDF wie jede andere Rechnung; für eine reine XRechnung genügt ein kostenloses Anzeigeprogramm.

Eine PDF-Rechnung umwandeln

Aus einer vorhandenen PDF-Rechnung eine XRechnung oder ein ZUGFeRD-PDF machen — die erste Umwandlung ist kostenlos und braucht kein Konto.

Rechnung umwandeln